Meine Leistungen
In Deutschland werden die Kosten für Stillberatungen, die über die Leistungen einer Hebamme hinausgehen, in vielen Fällen noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige Krankenkassen haben jedoch für die Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit einen "Extrapunkt" im Leistungskatalog aufgenommen. Sie stellen für diesen Lebensbereich ein Sonderbudget zur Verfügung. Daher lohnt sich die Nachfrage vor der Beratung in jedem Fall - Insbesondere dann, wenn bei Ihnen oder Ihrem Baby ein medizinischer Grund vorliegt. Bitten Sie den Kinderarzt oder Gynäkologen ein Attest über die medizinische Indikation auszustellen. So ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihre Krankenkasse die Kosten (teilweise) übernimmt.
Der Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen e.V. hat einen Vordruck als Hilfestellung zur Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erstellt:
https://www.bdl-stillen.de/wp-content/uploads/2024/06/Vordruck-zur-Kostenuebernahme-bearbeitbar.pdf
Die folgende Stellungnahme zur
Notwendigkeit der Kostenübernahme können Sie ebenfalls an Ihre Krankenkasse weiterleiten:
https://www.bdl-stillen.de/wp-content/uploads/2024/06/Abstract_Positionspapier.pdf
Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, reichen Sie die Rechnung die Sie nach der Beratung erhalten, trotzdem bei der Krankenkasse ein. Nur so wird die Dringlichkeit der Stillberatung deutlich und die Chancen erhöht, dass sie in Zukunft in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
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